Amphibien
Amphibien sind wegen der Gefährdungssituation der meisten Arten und des rechtlichen Schutzstatus z.B. bei Planungsvorhaben besonders entscheidungserheblich (insbesondere die Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie).
Verhören, Sichtbeobachtung und Handfänge von Amphibien
Die Erfassung der Amphibien erfolgt bevorzugt an den Laichgewässern anhand ihrer Rufe sowie durch Sichtbeobachtungen von adulten und subadulten Exemplaren, Laich und/oder Larven. Dies geschieht bei Tag und bei Nacht. Bei den nächtlichen Begehungen werden die Amphibien verhört und die Laichgewässer zur Sichtbeobachtung abgeleuchtet. Tagsüber wird nach Larven, Molchen und Wasserfröschen gekeschert und Laichballen bzw. Laichschnüre gezählt (inkl. Zuordnung zur Art).
Es werden die folgenden Rohdaten genommen: Arten- und Individuenzahlen der Amphibien und ihrer Entwicklungsstadien je Probefläche, Artenzahl der Amphibien je Gewässertyp, Artendominanz im Untersuchungsraum, Artenrepräsentanz in den Probeflächen je Untersuchungsraum.
Reusenfang von Molchen
Wenn grundsätzlich gut geeignete Laichgewässer für Molche im Untersuchungsgebiet vorhanden sind, erfolgt eine speziell auf Molchvorkommen ausgerichtete Erfassung.
Zur Erfassung der Molche werden spezielle Reusenfallen eingesetzt. Diese werden in gut geeigneten Laichgewässern ausgebracht. Zu unterschiedlichen Zeitpunkten des Erfassungszeitraums bleiben die Reusen mehrere Nächte exponiert, wobei sie nach jeder Nacht eingeholt und auf Besatz mit Molchen geprüft werden. Arten und Individuenzahlen pro Gewässer werden vermerkt und später zuzüglich der Landlebensräume kartographisch dargestellt.