Fledermäuse

Fledermäuse sind wegen ihres generellen Schutzstatus nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und teilweise auch als Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie in besonderem Maß bei Planungen entschei­dungserheblich.

Übersichtsbegehung
Zur Festlegung geeigneter Aufstellungsstandorte von automatischen Daueraufzeich­nungsgeräten oder Netzstandorten sowie zur Feststellung potenzieller Gebäude- und Winterquartiere erfolgen Übersichtsbegehungen.

Begehung mit Fledermausdetektor
Zur Feststellung von Quartieren kann die Fledermausaktivität im Einflussbereich bau- und anlagebedingter Eingriffsflächen durch Detektorbegehungen zur Wochenstuben- bzw. zur Balzzeit erfasst werden. Neben den Detektoren werden Datenspeicher zur Direktauf­zeichnung der Rufe mitgeführt, welche eine spätere computerunterstützte Rufanalyse ermöglichen.

Automatische akustische Erfassungen
In Bereichen, in denen erhöhte Fledermausaktivitäten zu erwarten und bau-, anlage- sowie betriebsbedingte Konflikte abzusehen sind, kann die Aktivität und das Arteninventar von Fledermäusen automatisch erfasst werden. Dazu werden Geräte zur mehrtägigen Erfassung von Ultraschallrufen an ausge­wählten Punkten aufgestellt. Erfasst wird insbesondere zur Wochenstubenzeit. Die Rufaufnahmen werden computergestützt ausgewertet.

Netzfang
Um über Rufbestimmung nicht unterscheidbare Artenpaare eindeutig anzusprechen, werden Netzfänge durchgeführt. Die Methode liefert zudem Hinweise auf die Fortpflanzung von Arten im Gebiet. An den Netzfangstandorten werden Fledermäuse mittels Japan- und/oder Puppenhaarnetzen gefangen; dies geschieht überwiegend zur Wochenstubenzeit. Pro Netzstandort betreuen mindestens zwei Personen die dauerhaft beobachteten Netze.

Telemetrie
Quartiere reproduktiver Weibchen können durch Besenderung und mittels Kurzzeittelemetrie verortet werden. Ein besonderer Fokus liegt zumeist auf der Feststellung von Wochenstubenquartieren.

Lokalisation von Baumquartieren
Die Erfassung von Baumhöhlen und Spaltenquartieren im anlagebedingten Wirkraum erfolgt oft zusammen mit der Erfassung derartiger Strukturen in Bezug auf Vögel. Die Erfassung erfolgt in der laubfreien Zeit, wenn die Stämme und Starkäste der Bäume deutlich einsehbar sind.

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