Reserveraum Hördt

Reserveraum für Extremhochwasser Hördter Rheinaue

Der zwischen den Gemeinden Sondernheim, Hördt, Kuhardt und Leimersheim in der subrezenten Aue am Oberrhein geplante Reserveraum Hördter Rheinaue soll bei Extremhochwasser, die trotz Einsatz aller bestehenden Hochwasserrückhaltungen den Bemessungsabfluss des Rheinhauptdeiches überschreiten, zusätzlich aktiviert werden. Der Reserveraum stellt auf rd. 890 ha bis zu 35,14 Mio. m³ Retentionsvolumen zur Verfügung.

Die Planungen des Reserveraums gehen zurück auf eine Empfehlung der Enquete-Kommission des Landtages "Verbesserung des Schutzes vor Hochwassergefahren" aus dem Jahr 1995 (Landtagsdrucksache 12/7090). Diesem Vorschlag folgend wurden weitere Planungsschritte in einem einjährigen Moderationsverfahren erarbeitet, das dann Grundlage für ein Raumordnungsverfahren war, welches 2008 mit einem positiven raumordnerischen Entscheid abgeschlossen wurde. 2016 wurde mit der eigentlichen Planung des Vorhabens, begleitet durch einen breit angelegten öffentlichen Beteiligungsprozess, begonnen.

Im Rahmen der Umweltplanung für das Planfeststellungsverfahren erarbeitete das IUS die Planungsteile

  • Erfassung aller planungsrelevanten Arten und Biotope
  • Fledermäuse
  • Sonstige Säugetiere (Biber, Wildkatze, Haselmaus)
  • Brutvögel
  • Reptilien und Amphibien
  • Schmetterlinge, Libellen, Käfer, Wildbienen und Wespen
  • Fische
  • Schnecken und Muscheln
  • Blattfußkrebse
  • Biotoptypen, naturschutzfachlich relevante Pflanzenarten, Zwergbinsengesellschaften und Grünes Besenmoos
  • Umweltverträglichkeitsstudie
  • Fachbeiträge zu Artenschutz, Natura 2000-Verträglichkeit, Naturschutz und Wasserrahmenrichtlinie

Ein besonderes Augenmerk lag bei den Planungen auf der Konzipierung und Wirkungsprognose von Ökologischen Flutungen als Minderungsmaßnahme betriebsbedingter Auswirkungen (Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft im Retentionsfall). Die Ökologischen Flutungen führen darüber hinaus zur Renaturierung von Standorten der ehemaligen Rheinaue. Damit verbunden sind wesentliche Verbesserungen für die Natur und Landschaft, welche in das Ausgleichkonzept einfließen.

Bauherr:
Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Deichmeisterei/ Neubaugruppe Hochwasserschutz

Zeitraum:
2007 (Moderationsprozess) - 2008 (Raumordnerischer Bescheid)
2016 (Scoping) - heute (Planfeststellungsverfahren)

Aktuell in Bearbeitung befindliche Projekte vergleichbarer Art:

  • Polder Bellenkopf-Rappenwört
  • Polder Waldsee / Altrip / Neuhofen

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